Aktuelles

Ausstellungsordnung

 

1. Internationale Katzenausstellung

 

1.1. Internationale Katzenausstellungen müssen durch Ausschreibung und ein internationales Richtergremium sichergestellt werden. Eine Ausschreibung kann nur erfolgen, wenn mindestens Meldungen für 150 Katzen angenommen werden können.

 

1.2. Der Ausstellungsablauf wird nach den internationalen Regeln gestaltet.

 

1.3. Ausgestellt werden dürfen alle Katzen und Kater, sowie Würfe und Jungtiere ab 10 Wochen. Alle Tiere müssen gültige Impfungen gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und Tollwut vorweisen. Die Bedingungen werden durch den für das jeweilige zuständige Veterinäramt festgelegt.

 

1.4. Katzen ab der 4. Trächtigkeitswoche und Katzen mit Geburts- und Genetikfehlern  (außer Kastraten) dürfen nicht ausgestellt werden. Ausstellungsverbot besteht ebenfalls für erkrankte Katzen oder Katzen, die sich wegen einer Erkrankung noch in Quarantäne befinden.

 

1.5. Jede auszustellende Katze wird vor dem Einlass auf den Gesundheitszustand, Parasiten oder Spuren von Parasiten untersucht. Zur Ausstellung werden nur gesunde Katzen zugelassen. Kein Tier darf ohne Kontrolle des Tierarztes in den Ausstellungsraum gebracht werden.

 

1.6. Für jedes Tier und jeden Wurf, der bewertet werden soll, ist ein Anmeldeformular auszufüllen. Die Bestätigung erfolgt schriftlich.

 

1.7. Das Meldegeld ist bis zum Meldeschluß auf das auf dem Meldeschein angegebene Konto einzuzahlen.

 

1.8. Für alle nach Meldeschluß zurückgezogenen Meldungen erfolgt keine Rückzahlung.

 

1.9. Die Bewertung der Tiere erfolgt durch internationale Zuchtrichter. Die Richterurteile sind unanfechtbar.

 

1.10. Sollte die Ausstellung aus Gründen, die der Verein nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können, werden die Meldegelder zur Begleichung entstandener Kosten herangezogen.

 

1.11. Jegliche Haftung des „Mülsner Samtpfötchen e.V.“, seiner Organe und Beauftragten ist ausgeschlossen.

 

1.12. Jeder Aussteller haftet für seine Schäden selbst. 

 

1.13. Klasseneinteilung

         Wurfklasse

          Würfe, bestehend aus mindestens 3 Tieren im Alter von 10-16 Wochen

           Bewertung erfolgt getrennt, nach Kurz-, Halblang- und Langhaar

 

           Babyklasse

           Einzeltiere 10-13 Wochen                                                                 V1

 

           Kleine Jugendklasse 3 – 6 Monate                                           CACP

           3 Anwartschaften berechtigen zum Führen des

           Titels „Kittenchampion“

 

           Große Jugendklasse 6 – 9 Monate                                          CACJ

             3 Anwartschaften berechtigen zum Führen des

             Titels „Jugendchampion“

 

             Offene Klasse/Kastratenklasse                                           CAC / CAP

             3 Anwartschaften von zwei verschiedenen

             Richtern berechtigt zum führen des

             Titels „Champion“ / „Premior“

 

             Championklasse/Premiorenklasse                              CACIB / CAPIB

          3 Anwartschaften von zwei verschiedenen

             Richtern berechtigen zum Führen des

             Titels „ Internationaler Champion“ /

             „Internationaler Premior“

             Eine dieser Anwartschaften muss im

             Ausland erworben worden sein.

             

             Int. Championklasse / Int. Premiorenklasse              CAGCI / CAGPI

             3 Anwartschaften von drei verschiedenen

             Richtern berechtigen zum Führen des

             Titels „ Großer Internationaler Champion“ /

               „Großer Internationaler Premior“

               Eine dieser Anwartschaften muss im

               Ausland erworben worden sein.

 

       Große Int. Championklasse / Große Int. Premiorenklasse  CACE / CAPE

            3 Anwartschaften von drei verschiedenen

            Richtern berechtigen zum Führen des

           Titels „ Europa-Champion“ / „ Europa-Premior“

           Zwei dieser Anwartschaften müssen im

            Ausland erworben worden sein.

 

     Europa-Championklasse / Europa-Premiorklasse         CAGCE / CAGPE

           5 Bewertungen von 4 verschiedenen Richtern in

             3 verschiedenen Ländern + 1x Deutschland

             berechtigen zum Führen des Titels

             „Großer Europa-Champion“ / „ Großer Europa-Premior“

 

         Je Auslandstitel werden 3 Inlandstitel von 3 verschiedenen Richtern

         anerkannt.

Große Europa-Championklasse / Große Europa-Premiorenklasse             CACM / CAPM

5 Bewertungen, davon 1 Bewertung im Inland und

4 Bewertungen in verschiedenen Ausländern, oder

wird eine Anwartschaft auf einer Weltausstellung in

Deutschland errungen, zählt dies als Auslandspunkt

Berechtigen zum Führen des Titels

„Weltchampion“ / „Weltpremior“

Ziel dieser straffen Regelung ist es, dem Titel

„Weltchampion“ / „Weltpremior“ wieder die

Wertigkeit zu verschaffen, die er eigentlich haben sollte.

 

Hauskatzenklasse                                                                                  HCAC

3 Anwartschaften berechtigen zum Führen des

Titels „Meister der Hauskatzenklasse“

 

Die Bewertungen erfolgen jeweils getrennt nach Katzen und Katern.

 

1.14. Als Auszeichnungen auf internationalen Ausstellungen werden folgende Titel vergeben

 

Best in Variety

getrennt nach Rassen, unabhängig von Alter und Geschlecht, wenn mindestens 3 Tiere der

gleichen Farbe vorhanden sind.

 

Oder

 

Rassesieg

getrennt nach Rassen, unabhängig von Alter und Geschlecht, wenn mindestens 3 Tiere der

gleichen Rasse, nicht jedoch der gleichen Farbe vorhanden sind.

 

Best in Show

getrennt nach Kurz-, Halblang- und Langhaar sowie nach dem Geschlecht und den Alters-

Stufen 3-6 Monate, 6-9 Monate, erwachsene Tiere und Kastraten

 

Best of Best

Hier konkurrieren alle Best in Show Tiere einer Haarkategorie gegeneinander.

 

Best of All

Hier konkurrieren alle Best of Best Tiere gegeneinander.

 

Ehrenklasse

Platzierung aller Tiere, die den Titel „Großer Europa-Champion“ / „Großer Europa-Premior“

tragen.

 

Bester Wurf

getrennt nach Haarkategorien

 

 

 

 

 

 

 

1.15. Richter und Richterschüler sind nicht ausstellungsberechtigt.

 

1.16. Richterentscheidungen sind endgültig und unanfechtbar. Auch der veranstaltende

         Verein hat auf die Entscheidungen keinen Einfluss. Wer die Entscheidung in

         ungebührlicher Art und Weise kritisiert bzw. Richter bedroht und gar angreift, wird

         vom veranstaltenden Verein ohne Bewertung seiner Katze der Halle verwiesen und

         erhält ein sofortiges unbegrenztes Ausstellungsverbot für diesen Verein.

 

1.17. Tiere, die laut Tierschutzgesetz unter den Begriff „Qualzucht“ stehen, dürfen auf

         Veranstaltungen des Vereins „Mülsner Samtpfötchen e.V.“ nicht gezeigt werden.

 

1.18. Wer Ausstellungskatzen so präpariert, dass eine Manipulation durch den Einsatz von

         Färbemitteln, Beschneidungen ect. nachgewiesen wird, muss mit sofortigen Verweis

         Bzw. Ausschluss von der Ausstellung rechnen.

 

2. Nationale Ausstellungen

 

2.1. Nationale Ausstellungen müssen durch Ausschreibung und ein nationales

       Richtergremium sichergestellt werden. Eine Ausschreibung kann nur erfolgen,

       wenn mindestens Meldungen für 100 Katzen angenommen werden können.

 

2.2. Die Pkt. 1.2. bis 1.12. dieser Ausstellungsordnung behalten auch für nationale

       Ausstellungen ihre Gültigkeit.

 

2.3. Auf nationalen Ausstellungen können Tiere in folgenden Klassen ausgestellt werden:

       Wurfklasse

       Babyklasse

       Kleine Jugendklasse 3 – 6 Monate

       Große Jugendklasse 6 – 9 Monate

       Offene Klasse / Kastratenklasse

       Die Bedingungen ergeben sich aus Pkt. 1.13. dieser Ausstellungsordnung.

 

2.4. Die Bedingungen für die zusätzlichen Auszeichnungen

       Best in Variety

       Best in Show

       Best of Best

       Ergeben sich aus Pkt. 1.14. dieser Ausstellungsordnung.

 

3. Hobby- und Leistungsschauen

 

3.1. Hobby- und Leistungsschauen sind Ausstellungen ohne Richterbewertungen.

 

3.2. Ausgestellt werden dürfen alle Katzen und Kater, sowie Jungtiere ab 10 Wochen.

       Alle Tiere müssen gültige Impfungen gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und

       Tollwut vorweisen können. Bei Jungtieren bis zu 16 Wochen, für die keine gültige

       Impfung vorliegt, entscheidet der Amtstierarzt im Vorfeld der Ausstellung, ob ein

       amtstierärztliches Zeugnis vorgelegt werden muss.

 

3.3. Jede auszustellende Katze wird vor dem Einlass auf den Gesundheitszustand,

       Parasiten oder Spuren von Parasiten untersucht. Zur Ausstellung werden nur gesunde

Katzen zugelassen. Kein Tier darf ohne Kontrolle des Tierarztes in den Ausstellungsraum gebracht werden.