Ausstellungsordnung
1. Internationale Katzenausstellung
1.1. Internationale Katzenausstellungen müssen durch Ausschreibung und ein internationales Richtergremium sichergestellt werden. Eine Ausschreibung kann nur erfolgen, wenn mindestens Meldungen für 150 Katzen angenommen werden können.
1.2. Der Ausstellungsablauf wird nach den internationalen Regeln gestaltet.
1.3. Ausgestellt werden dürfen alle Katzen und Kater, sowie Würfe und Jungtiere ab 10 Wochen. Alle Tiere müssen gültige Impfungen gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und Tollwut vorweisen. Die Bedingungen werden durch den für das jeweilige zuständige Veterinäramt festgelegt.
1.4. Katzen ab der 4. Trächtigkeitswoche und Katzen mit Geburts- und Genetikfehlern (außer Kastraten) dürfen nicht ausgestellt werden. Ausstellungsverbot besteht ebenfalls für erkrankte Katzen oder Katzen, die sich wegen einer Erkrankung noch in Quarantäne befinden.
1.5. Jede auszustellende Katze wird vor dem Einlass auf den Gesundheitszustand, Parasiten oder Spuren von Parasiten untersucht. Zur Ausstellung werden nur gesunde Katzen zugelassen. Kein Tier darf ohne Kontrolle des Tierarztes in den Ausstellungsraum gebracht werden.
1.6. Für jedes Tier und jeden Wurf, der bewertet werden soll, ist ein Anmeldeformular auszufüllen. Die Bestätigung erfolgt schriftlich.
1.7. Das Meldegeld ist bis zum Meldeschluß auf das auf dem Meldeschein angegebene Konto einzuzahlen.
1.8. Für alle nach Meldeschluß zurückgezogenen Meldungen erfolgt keine Rückzahlung.
1.9. Die Bewertung der Tiere erfolgt durch internationale Zuchtrichter. Die Richterurteile sind unanfechtbar.
1.10. Sollte die Ausstellung aus Gründen, die der Verein nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können, werden die Meldegelder zur Begleichung entstandener Kosten herangezogen.
1.11. Jegliche Haftung des „Mülsner Samtpfötchen e.V.“, seiner Organe und Beauftragten ist ausgeschlossen.
1.12. Jeder Aussteller haftet für seine Schäden selbst.
1.13. Klasseneinteilung
Wurfklasse
Würfe, bestehend aus mindestens 3 Tieren im Alter von 10-16 Wochen
Bewertung erfolgt getrennt, nach Kurz-, Halblang- und Langhaar
Babyklasse
Einzeltiere 10-13 Wochen V1
Kleine Jugendklasse 3 – 6 Monate CACP
3 Anwartschaften berechtigen zum Führen des
Titels „Kittenchampion“
Große Jugendklasse 6 – 9 Monate CACJ
3 Anwartschaften berechtigen zum Führen des
Titels „Jugendchampion“
Offene Klasse/Kastratenklasse CAC / CAP
3 Anwartschaften von zwei verschiedenen
Richtern berechtigt zum führen des
Titels „Champion“ / „Premior“
Championklasse/Premiorenklasse CACIB / CAPIB
3 Anwartschaften von zwei verschiedenen
Richtern berechtigen zum Führen des
Titels „ Internationaler Champion“ /
„Internationaler Premior“
Eine dieser Anwartschaften muss im
Ausland erworben worden sein.
Int. Championklasse / Int. Premiorenklasse CAGCI / CAGPI
3 Anwartschaften von drei verschiedenen
Richtern berechtigen zum Führen des
Titels „ Großer Internationaler Champion“ /
„Großer Internationaler Premior“
Eine dieser Anwartschaften muss im
Ausland erworben worden sein.
Große Int. Championklasse / Große Int. Premiorenklasse CACE / CAPE
3 Anwartschaften von drei verschiedenen
Richtern berechtigen zum Führen des
Titels „ Europa-Champion“ / „ Europa-Premior“
Zwei dieser Anwartschaften müssen im
Ausland erworben worden sein.
Europa-Championklasse / Europa-Premiorklasse CAGCE / CAGPE
5 Bewertungen von 4 verschiedenen Richtern in
3 verschiedenen Ländern + 1x Deutschland
berechtigen zum Führen des Titels
„Großer Europa-Champion“ / „ Großer Europa-Premior“
Je Auslandstitel werden 3 Inlandstitel von 3 verschiedenen Richtern
anerkannt.
Große Europa-Championklasse / Große Europa-Premiorenklasse CACM / CAPM
5 Bewertungen, davon 1 Bewertung im Inland und
4 Bewertungen in verschiedenen Ausländern, oder
wird eine Anwartschaft auf einer Weltausstellung in
Deutschland errungen, zählt dies als Auslandspunkt
Berechtigen zum Führen des Titels
„Weltchampion“ / „Weltpremior“
Ziel dieser straffen Regelung ist es, dem Titel
„Weltchampion“ / „Weltpremior“ wieder die
Wertigkeit zu verschaffen, die er eigentlich haben sollte.
Hauskatzenklasse HCAC
3 Anwartschaften berechtigen zum Führen des
Titels „Meister der Hauskatzenklasse“
Die Bewertungen erfolgen jeweils getrennt nach Katzen und Katern.
1.14. Als Auszeichnungen auf internationalen Ausstellungen werden folgende Titel vergeben
Best in Variety
getrennt nach Rassen, unabhängig von Alter und Geschlecht, wenn mindestens 3 Tiere der
gleichen Farbe vorhanden sind.
Oder
Rassesieg
getrennt nach Rassen, unabhängig von Alter und Geschlecht, wenn mindestens 3 Tiere der
gleichen Rasse, nicht jedoch der gleichen Farbe vorhanden sind.
Best in Show
getrennt nach Kurz-, Halblang- und Langhaar sowie nach dem Geschlecht und den Alters-
Stufen 3-6 Monate, 6-9 Monate, erwachsene Tiere und Kastraten
Best of Best
Hier konkurrieren alle Best in Show Tiere einer Haarkategorie gegeneinander.
Best of All
Hier konkurrieren alle Best of Best Tiere gegeneinander.
Ehrenklasse
Platzierung aller Tiere, die den Titel „Großer Europa-Champion“ / „Großer Europa-Premior“
tragen.
Bester Wurf
getrennt nach Haarkategorien
1.15. Richter und Richterschüler sind nicht ausstellungsberechtigt.
1.16. Richterentscheidungen sind endgültig und unanfechtbar. Auch der veranstaltende
Verein hat auf die Entscheidungen keinen Einfluss. Wer die Entscheidung in
ungebührlicher Art und Weise kritisiert bzw. Richter bedroht und gar angreift, wird
vom veranstaltenden Verein ohne Bewertung seiner Katze der Halle verwiesen und
erhält ein sofortiges unbegrenztes Ausstellungsverbot für diesen Verein.
1.17. Tiere, die laut Tierschutzgesetz unter den Begriff „Qualzucht“ stehen, dürfen auf
Veranstaltungen des Vereins „Mülsner Samtpfötchen e.V.“ nicht gezeigt werden.
1.18. Wer Ausstellungskatzen so präpariert, dass eine Manipulation durch den Einsatz von
Färbemitteln, Beschneidungen ect. nachgewiesen wird, muss mit sofortigen Verweis
Bzw. Ausschluss von der Ausstellung rechnen.
2. Nationale Ausstellungen
2.1. Nationale Ausstellungen müssen durch Ausschreibung und ein nationales
Richtergremium sichergestellt werden. Eine Ausschreibung kann nur erfolgen,
wenn mindestens Meldungen für 100 Katzen angenommen werden können.
2.2. Die Pkt. 1.2. bis 1.12. dieser Ausstellungsordnung behalten auch für nationale
Ausstellungen ihre Gültigkeit.
2.3. Auf nationalen Ausstellungen können Tiere in folgenden Klassen ausgestellt werden:
Wurfklasse
Babyklasse
Kleine Jugendklasse 3 – 6 Monate
Große Jugendklasse 6 – 9 Monate
Offene Klasse / Kastratenklasse
Die Bedingungen ergeben sich aus Pkt. 1.13. dieser Ausstellungsordnung.
2.4. Die Bedingungen für die zusätzlichen Auszeichnungen
Best in Variety
Best in Show
Best of Best
Ergeben sich aus Pkt. 1.14. dieser Ausstellungsordnung.
3. Hobby- und Leistungsschauen
3.1. Hobby- und Leistungsschauen sind Ausstellungen ohne Richterbewertungen.
3.2. Ausgestellt werden dürfen alle Katzen und Kater, sowie Jungtiere ab 10 Wochen.
Alle Tiere müssen gültige Impfungen gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und
Tollwut vorweisen können. Bei Jungtieren bis zu 16 Wochen, für die keine gültige
Impfung vorliegt, entscheidet der Amtstierarzt im Vorfeld der Ausstellung, ob ein
amtstierärztliches Zeugnis vorgelegt werden muss.
3.3. Jede auszustellende Katze wird vor dem Einlass auf den Gesundheitszustand,
Parasiten oder Spuren von Parasiten untersucht. Zur Ausstellung werden nur gesunde
Katzen zugelassen. Kein Tier darf ohne Kontrolle des Tierarztes in den Ausstellungsraum gebracht werden.